Der Zeltplatz hat eine Größe von 8.200 m² – am Rande unserer 270 Einwohner zählenden Gemeinde. Um diesen Platz herum fließt die Große Nister. Auf dem Gelände befindet sich außer einem Sportplatz auch ein Spielplatz mit Schaukel, Wippe, Rutsche, Karussell, Schwebebalken, Tischtennisplatte und Basketballkorb. Des weiteren steht eine Grillhütte mit ca. 70 Sitzplätzen, sowie Sitzgelegenheiten im Außenbereich für weitere 75 Personen zur Verfügung. In einem weiteren Gebäude befinden sich Toiletten und Waschbecken sowie jeweils 1 Duschraum für Damen und Herren. Darüber hinaus sind 2 Abstellräume mit Kühlschränken und Regalen vorhanden.
Die Freizeitanlage bietet Platz für Gruppen bis zu einer Teilnehmerzahl von über 100 Personen, ca. 25 Mannschaftszelte, sowie Gruppen- und Küchenzelte. In den Monaten April bis Oktober wird die Anlage von vielen Jugendgruppen, wie z.B. Pfadfindern, sowie auch kirchliche Gruppen oder Familien für ihr Zeltlager gemietet. Eine Anmietung der Grillhütte für Familienfeiern, Geburtstage etc. ist ebenfalls möglich und wird gerne in Anspruch genommen.
Die Konditionen für eine Anmietung lauten:
Der Mietzins beträgt 5,50 Euro pro Person und Nacht. Darüber hinaus sind nach Abreise folgenden Kosten fällig:
Für die Endreinigung ist ein Pauschalbetrag von 75,00 € zu entrichten. Für jeden verbrauchten m3 Wasser werden 6,00 € berechnet. Für Müll und Strom werden 0,20€ pro Person und Tag fällig. Für die Nutzung der Blockhütte im Rahmen der Anmietung des Zeltplatzes werden 15,00€ pro Tag berechnet.
Für Kleingruppen bis 10 Personen werden pauschal 100€ pro Übernachtung erhoben, inkl. Strom und Wasser. (Bei sehr hohem Strom- oder Wasserverbrauch berechnen wir ggf. einen Aufpreis.)
Stornogebühren: Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Antritt des Mietzeitraumes betragen die Stornogebühren 40 % des erwarteten Pachtpreises. Bei Rücktritt 15 bis 59 Tage vor Antritt des Mietzeitraumes betragen die Stornogebühren 60 % des erwarteten Pachtpreises. Bei kurzfristigem Rücktritt in den letzten 14 Tagen betragen die Stornogebühren 80 % des erwarteten Pachtpreises.
Nach dem Ende des Mietverhältnisses erstellt der Vermieter eine Rechnung.
Siehe: Zeltplatzordnung
Über freie Termine können Sie sich im Belegungsplan informieren oder fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach.
Hier finden Sie weitere Bilder: Grillhütte.